Was ist ein Minijob rechtlich gesehen?
In Deutschland gilt ein Beschäftigungsverhältnis als Minijob, wenn das monatliche Brutto-Einkommen die Grenze von 538 Euro (Stand 2024) nicht übersteigt. Diese Regelung ist im Sozialgesetzbuch verankert und gilt für alle kurzfristigen Tätigkeiten.
Wichtig: Die Grenze bezieht sich auf ein einzelnes Beschäftigungsverhältnis. Wer bei mehreren Auftraggebern gleichzeitig tätig ist, muss alle Einnahmen zusammenrechnen.
Haushaltshilfe vs. gewerbliche Tätigkeit
Aufgaben wie Reinigung, Gartenarbeit oder Kinderbetreuung, die in einem privaten Haushalt stattfinden, fallen häufig unter den steuerlichen Begriff der Haushaltshilfe. Der Auftraggeber kann bis zu 4.000 Euro pro Jahr als Haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich absetzen.
Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben annimmt, wird vom Finanzamt möglicherweise als Gewerbetreibender eingestuft. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Studenten und Werkstudenten
Für eingeschriebene Studierende gelten besondere Regelungen. Internationale Studierende dürfen in der Regel 120 volle oder 240 halbe Arbeitstage im Jahr tätig sein, ohne die Aufenthaltserlaubnis zu gefährden.
Das Finanzamt behandelt Studenten beim Minijob wie alle anderen Arbeitnehmer. Die erste 1.000-Euro-Grenze beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt auch für Studenten.
Praktische Empfehlungen
Behalte alle Auftragsbelege. Auch ohne Pflichterklärung kann das Finanzamt Nachweise verlangen. Screenshots aus der Plattform, Chatverläufe und Zahlungsbestätigungen genügen in der Regel.
Im Zweifel hilft eine kurze Beratung beim Lohnsteuerhilfeverein. Die Kosten sind überschaubar, der Nutzen erheblich.